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Ortsplanungsrevision: 2. Lesung und Beschlussfassung im Einwohnerrat

20. November 2025
Der wichtigste Meilenstein im Prozess der Gesamtrevision der Ortsplanung steht bevor: Am 16. Dezember 2025 behandelt der Einwohnerrat die Revision der Ortsplanung in zweiter Lesung und entscheidet über die Beschlussfassung.

Der Gemeinderat hat den Bericht und Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen der revidierten Ortsplanung zuhanden des Einwohnerrates verabschiedet. Nun sind sie öffentlich. Die Unterlagen zur zweiten Lesung im Einwohnerrat stehen hier zur Verfügung (Unterlagen).

Seit der ersten Lesung vom 30. Januar 2024 fanden jeweils zwischen Mai und Juni in den Jahren 2024 und 2025 zwei öffentliche Auflagen der revidierten Ortsplanung sowie die Einspracheverhandlungen statt. Die Ergebnisse dieser Verfahren sind in die überarbeiteten Planungsunterlagen eingeflossen. Von 49 Einsprachen wurden 28 im Verlauf des Prozesses zurückgezogen.

Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat mit vorliegendem Bericht und Antrag die Beschlussfassung der Revision der Ortsplanung. Anschliessend laufen eine 20-tägige Beschwerdefrist und die 60-tägige Referendumsfrist. Sofern kein Referendum ergriffen wird, werden die Unterlagen nach Ablauf der Frist dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.

Die Rechtskraft der Unterlagen hängt von allfälligen Beschwerden und dem Zeitbedarf des Regierungsrates für die Genehmigung ab.

Alle Infos rund um die Revision der Ortsplanung finden sich auf der Projektwebsite unter qualitaet-emmen.ch.

 

Gemeinde Emmen
Am 16. Dezember 2025 behandelt der Einwohnerrat die Revision der Ortsplanung in zweiter Lesung. (Bild: Gemeinde Emmen)