Gemeinde Emmen
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Verbieten oder stärker reglementieren? Weder noch, findet der Gemeinderat. Zwar anerkennt die Exekutive die Probleme rund um das Abbrennen von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern, lehnt die beiden Vorstösse aus dem Einwohnerrat aber dennoch ab. Hauptgrund: Falscher Zeitpunkt.
Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird in einer nationalen Abstimmung der schweizweite Umgang mit lautem Feuerwerk geklärt und eine national einheitliche Regelung angestrebt. Angesicht dieser übergeordneten Lösungsfindung erachtet der Gemeinderat eine kommunale Handhabung als «politisch ungeschickt und ungünstig».
Das Thema wird zudem auch auf kantonaler Ebene diskutiert. Ein kürzlich eingereichter Vorstoss (P 596) im Luzerner Kantonsrat verlangt nach einer kantonsweiten Regelung, um die «übermässige Belastung durch Feuerwerkskörper wirksam zu reduzieren».
Fokus auf Information und Sensibilisierung
Bis übergeordnete Klarheit herrscht, stützt sich die Gemeinde Emmen auf die bisherige Praxis. Heisst: Private Feuerwerke sind unter Einhaltung der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) grundsätzlich erlaubt, Ausnahmen gelten am 1. August und an Silvester. Neue materielle, zeitliche oder örtliche Einschränkungen, wie im Postulat der Mitte gefordert, lehnt die Exekutive ebenfalls ab.
Der Gemeinderat setzt stattdessen weiterhin auf Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen und ruft die Bevölkerung dazu auf, sparsam zu zünden, knallfreie Feuerwerksalternativen zu nutzen und Abfälle korrekt zu entsorgen.
Zu den im Postulat der FeE vorgeschlagenen Alternativen wie Drohnen-, Laser- oder Lichtshows weist der Gemeinderat darauf hin, dass diese für grosse öffentliche Events zwar denkbar, für private Feuerwerke aber kaum geeignet und mit höheren Kosten verbunden sind. Für Einzelpersonen und kleinere Gruppen stünden bereits jetzt weniger lärmerzeugende Feuerwerkskörper wie Fontänen, Römische Lichter oder Wunderkerzen zur Verfügung, schreibt die Exekutive.
Beide Vorstösse werden an der Einwohnerratssitzung vom 16. Dezember 2025 behandelt. Die vollständige Traktandenliste gibt’s hier.