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Vorsorgeauftrag: Gemeinde warnt vor unpraktischer Insellösung

10. Dezember 2025
Die Emmer SP fordert, dass Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung künftig direkt bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden können. Der Gemeinderat sieht dafür keinen Bedarf, verweist auf bestehende Instrumente und warnt vor falscher Sicherheit.

Mit ihrem Postulat möchte die SP wissen, wie Emmen seine Einwohnerinnen und Einwohner besser unterstützen kann, wenn jemand urteilsunfähig wird. Im Zentrum stehen zwei Instrumente: der Vorsorgeauftrag, mit dem eine Person festlegt, wer im Ernstfall ihre finanziellen, administrativen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll, sowie die Patientenverfügung für medizinische Entscheidungen. Stand heute können diese Dokumente in Emmen nicht bei der Gemeinde hinterlegt werden.

Die Postulanten regen an, dass die Gemeinde – etwa über die KESB – eine offizielle Hinterlegung für Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen und ähnliche Dokumente anbietet. Eine solche Stelle wäre aus ihrer Sicht klar erkennbar, neutral und vor Beeinflussung geschützt. Im Ernstfall könnte die KESB direkt auf die Unterlagen zugreifen, was Verfahren verkürzen und Angehörige entlasten würde. Emmen würde damit eine zusätzliche Dienstleistung für alle bieten, die ihre persönliche Vorsorge gut geregelt wissen möchten, wie die Ratslinke schreibt.

Gemeinderat sieht keinen Mehrwert
Der Gemeinderat anerkennt in seiner Beantwortung die Bedeutung von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, lehnt aber die geforderte Hinterlegung bei der Gemeinde ab. Er erinnert daran, dass auf Bundesebene bereits vorgesehen ist, den Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrags beim Zivilstandsamt eintragen zu lassen. Diese Information ist schweizweit abrufbar, auch nach einem Umzug in eine andere Gemeinde. Eine zusätzliche Ablagestelle bei der KESB Emmen wäre dagegen eine isolierte Einzellösung ohne kantonale Grundlage und würde das System eher verkomplizieren.

Hinzu kommt aus Sicht des Gemeinderats die Gefahr einer Scheinsicherheit. Wer Dokumente bei der Gemeinde oder KESB deponiert, könnte meinen, die Behörden würden automatisch aktiv, sobald eine Person urteilsunfähig wird. Tatsächlich wird die KESB aber nur tätig, wenn eine Meldung eingeht und ein Validierungsverfahren ausgelöst wird. Erst dann werden Unterlagen geprüft und die vorsorgebeauftragte Person eingesetzt. Die Hinterlegung selbst verkürze dieses Verfahren nicht, erklärt der Gemeinderat.

Bei Patientenverfügungen verweist er zudem darauf, dass sie vor allem im medizinischen Umfeld wichtig sind; sinnvoll sei es, wenn Angehörige und behandelnde Stellen wissen, wo sie aufbewahrt werden, etwa mit einem Hinweis via Krankenkasse.

Bestehende Möglichkeiten genügen
In seiner Antwort betont der Gemeinderat, dass bereits heute praktikable Wege bestehen, um für den Ernstfall vorzusorgen. Viele Menschen hinterlegen ihren Vorsorgeauftrag direkt bei der eingesetzten Person – Patientenverfügungen werden bei Angehörigen, Hausarzt oder Spitälern deponiert.

Parallel dazu gibt es die Möglichkeit, den Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrags im zentralen Register zu vermerken. Eine zusätzliche Hinterlegung bei der Gemeinde Emmen würde wenig zusätzlichen Nutzen bringen, könnte aber veraltete Dokumente, Zuständigkeitsprobleme nach einem Wegzug und falsche Erwartungen auslösen.

Weil sowohl der rechtliche Rahmen als auch die praktischen Abläufe gegen eine kommunale Ablagestelle sprechen, beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat, das Postulat abzulehnen. Der Einwohnerrat wird an seiner Sitzung vom Dienstag, 16. Dezember 2025, um 14 Uhr im Betagtenzentrum Emmenfeld darüber befinden. Die Traktandenliste kann hier eingesehen werden.

Der Gemeinderat anerkennt in seiner Beantwortung die Bedeutung von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, lehnt aber die geforderte Hinterlegung bei der Gemeinde ab. (Bild: zvg)