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Gemeinsame elterliche Sorge
Mit der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge bestätigen die Eltern, dass sie bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen und dass sie sich über die Obhut (Aufenthaltsort des Kindes), den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind verständigt haben.
Haben die unverheirateten Eltern die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht bereits zusammen mit der Anerkennung des Kindes durch den Vater beim Zivilstandsamt abgegeben, so können sie diese nachträglich an die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes richten. Die unterzeichnete Erklärung ist in dreifacher Ausfertigung und zusammen mit Kopien der Anerkennung des Kindes und der Identitätskarten der Eltern einzureichen. Mit dem gleichen Formular (Rückseite) besteht gleichzeitig die Möglichkeit, eine Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschrift (vgl. Merkblatt 1.07) zu treffen. Dabei können die Eltern entweder die hälftige Aufteilung der Erziehungsgutschrift oder ihre Zuteilung an den einen oder anderen Elternteil vereinbaren. Der Entscheid über die Aufteilung muss die effektiven Betreuungsverhältnisse berücksichtigen.
Die Gebühr für die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge beträgt vor dem Zivilstandsamt CHF 30.00. Wird die Kindesschutzbehörde involviert, so beträgt die Gebühr CHF 100.00 bei Einigkeit unverheirateter Eltern, CHF 300.00 bei Uneinigkeit unverheirateter Eltern und CHF 300.00 bei Einigkeit geschiedener Eltern.
Es wird auf das entsprechende Merkblatt verwiesen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Direktion Soziales und Gesellschaft | 041 268 04 11 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Emmen | 041 268 04 25 | kesb@emmen.ch |
Name | |||
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Merkblatt_gemeinsame_elterliche_Sorge.pdf | Download | 0 | Merkblatt_gemeinsame_elterliche_Sorge.pdf |
Erklarung_der_gemeinsamen_elterlichen_Sorge.doc | Download | 1 | Erklarung_der_gemeinsamen_elterlichen_Sorge.doc |
Name |
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Gemeinsame elterliche Sorge |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde |