Haupinhalt

K5-Gemeinden fordern eine haushaltsneutrale Umsetzung des KP17

17. Oktober 2016
Das Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) des Kantons Luzern enthält Massnahmen, welche die Gemeinden über Mass belasten. Die K5-Gemeinden Ebikon, Emmen, Horw, Kriens und Luzern fordern wiederholt eine für die Gemeinden des Kantons Luzern haushaltneutrale Umsetzung. Ab dem 8. November berät der Kantonsrat das Programm.
Anders als es der Kanton Luzern darlegt, haben sich die Einnahmen im Kanton und den Gemeinden in den Jahren 2009 bis 2015 ähnlich positiv entwickelt. Beim Kanton war die Ertragsentwicklung sogar leicht besser als in den Gemeinden. Die K5-Gemeinden publizierten dazu heute ein Gutachten der Universität St. Gallen. Dieses differenziert die Aussage des Regierungsrates, dass „der Kanton netto Finanzmittel verliert, die Gemeinden zusätzliche Einnahmen erhalten“. Der Kanton legte die Grundlage für seine Einschätzung bislang nicht offen.

Das Gutachten zeigt auch, dass der Kantonshaushalt in den Jahren 2016 bis 2019 aufgrund des Rückgangs von Zahlungen aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) voraussichtlich stärker belastet wird als die Haushalte der Gemeinden. Es dürfte sich aber um ein Übergangsproblem handeln, das sich voraussichtlich mit Entfaltung der Unternehmenssteuerreform III lösen wird. Entsprechend hat der Kanton voraussichtlich nur wenige Jahre mit rückläufigen NFA-Zahlungen zu rechnen und Massnahmen zu Lasten der Gemeinden sollten diese nicht über die Übergangsfrist hinaus belasten.

Massnahmen sind für die Gemeinden nicht haushaltneutral
Der Regierungsrat hat an seiner Medienorientierung vom 12. September 2016 kommuniziert, dass die Gemeinden nur für eine kurze Übergangsfrist belastet würden. Zudem hält er die Kostenverschiebungen von rund 20 Millionen Franken für angemessen, weil die Gemeinden in den letzten Jahren durch die Projekte „Leistungen & Strukturen“ um 30 Millionen entlastet worden seien. Mit der in Aussicht gestellten Revision des Wasserbaugesetzes, mit dem die Gemeinden jährlich 20 Millionen sparen würden, sei das KP17 für die Gemeinden ab 2018 haushaltsneutral.

Diese Aussagen erachten die K5-Gemeinden aus den folgenden Gründen als nicht korrekt:
  • Die Gemeinden sollen nicht nur für eine Übergangsfrist, sondern langfristig und nachhaltig belastet werden. Insbesondere durch die vorgeschlagene Streichung der Gemeindeanteile aus Verkehrssteuern und LSVA, die Überwälzung der Kosten für EL zur AHV an die Gemeinden und die frühere Übertragung der Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen entstehen allen Luzerner Gemeinden langfristig Mehrausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen.
  • Die Entlastungen durch die Projekte „Leistungen & Strukturen“ in der Höhe von 30 Millionen Franken müssen in Zusammenhang mit den Steuergesetzreformen 2008 und 2011 betrachtet werden, welche für die Gemeinden Mindereinnahmen in der Höhe von rund 180 Millionen Franken zur Folge hatten. Unter dem Strich bleibt für die Gemeinden ein Minus über rund 150 Millionen Franken.
  • Die K5-Gemeinden teilen die Haltung des Verband Luzerner Gemeinden VLG, welcher die Effekte der in Aussicht gestellten Revision des Wasserbaugesetzes als „virtuelle Entlastung“ bezeichnet. In welcher Höhe und wann die Gemeinden von einer allfälligen Revision des Wasserbaugesetzes profitieren würden, ist heute nicht absehbar. Fest steht, dass die Gemeinden höchst unterschiedlich profitieren und dass Gemeinden mit wenigen Gewässern zu den Verlierern zählen würden. Das halten die K5-Gemeinden für unsolidarisch.
 
Massnahmen sind langfristig und nicht haushaltsneutral
Bei der Belastung des kantonalen Finanzhaushalts dürfte es sich gemäss Gutachten der Universität St. Gallen um ein befristetes Problem für ein paar Jahre handeln. Die K5-Gemeinden appellieren darum an den Kantonsrat, die folgenden Massnahmen abzulehnen, welche die kommunalen Haushalte auf Jahre hinaus über Mass belasten:
  • Übertragung der Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen bereits nach 8 Jahren.
  • Überwälzung der Kosten für EL zur AHV zu 100% an die Gemeinden.
  • Streichung des Gemeindeanteils an Verkehrsabgaben und LSVA.
Bei den Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen und bei den Kosten für EL zur AHV haben die Gemeinden keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, die Kosten zu beeinflussen. Wie auch der VLG sind die K5-Gemeinden der Meinung, dass damit die Aufgabenteilung beziehungsweise die Äquivalenz zwischen Kanton und Gemeinden missachtet wird. Die Streichung des Gemeindeanteils an Verkehrsabgaben und LSVA ist insofern nicht gerechtfertigt, als die Gemeinden nicht mehr entschädigt würden für die Kosten der Gemeindestrassen, welche der Schwerverkehr verursacht.

Die K5-Gemeinden sind der Ansicht, dass die Gemeinden die kantonale Steuerstrategie in den vergangenen Jahren solidarisch mitgetragen haben und erhebliche Ertragsausfälle in Kauf genommen haben. Zahlreiche Gemeinden im ganzen Kanton mussten die Steuereinheiten erhöhen und haben schmerzhafte Sparprogramme umgesetzt. Die

Gemeinden haben sich solidarisch verhalten und ihre Hausaufgaben gemacht. Die K5-Gemeinden appellieren an den Kanton, auch vor dem Hintergrund des nun vorliegenden Gutachtens, die effektiven Auswirkungen der geplanten Massnahmen und deren Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte zu bedenken und auf die drei erwähnten Massnahmen zu verzichten.

Unternehmenssteuerreform III
Ein wichtiges Element der Unternehmenssteuerreform III sind die Kompensationen des Bundes für erwartete Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern. Die K5-Gemeinden halten an der Forderung fest, die vorgesehenen Kompensationen des Bundes je hälftig auf Kanton und Gemeinden zu verteilen.
K5 Gemeinden
K5-Gemeinden
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