Haupinhalt

15. Februar 2018
Über insgesamt vier kommunale Vorlagen wird die Emmer Stimmbürgerschaft am 4. März 2018 abstimmen. Darunter sind zwei Vorlagen, gegen welche das Referendum ergriffen wurde. Der Gemeinderat und der Einwohnerrat sind sich in sämtlichen Vorlagen einig.
Teilrevision der Gemeindeordnung
Mit der Einführung des überarbeiteten kantonalen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) wird eine technische Anpassung der Gemeindeordnung notwendig. Basierend auf dem FHGG wird das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2) eingeführt. Bei HRM2 handelt es sich um eine Weiterentwicklung des heutigen Rechnungslegungsmodells HRM1 für Verwaltungen. Die Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells erfordert eine Anpassung der Gemeindeordnung. Eine Änderung der Gemeindeordnung unterliegt dem obligatorischen Referendum, weshalb die Emmer Stimmbevölkerung am 4. März 2018 entscheidet. Bei der Teilrevision der Gemeindeordnung handelt es sich um eine technische, nicht um eine politische Anpassung. Einwohnerrat und Gemeinderat empfehlen der Stimmbevölkerung der Teilrevision der Gemeindeordnung mit Ja zuzustimmen.

Das Video mit Rolf Born zur Teilrevision der Gemeindeordnung

Erweiterung der Schulanlage Erlen mit Trakt 4
Da die Geburten- und Schülerzahlen in Emmen schon länger beständig steigen, benötigt die Volksschule Emmen dringend weiteren Schulraum. Der Gemeinderat plant daher einen Trakt 4 auf der Schulanlage Erlen mit dem Ziel, den Schulraum und das Schulangebot in diesem Gebiet langfristig sicherzustellen. Geplant ist eine Erweiterung der Schulanlage durch einen Neubau in Massivbauweise, der mit einem gebrauchten Modulbau aus Holz kombiniert werden soll.
So sollen ab 2020/21 zwei Kindergärten und für die Primarschule zwölf Klassen und sechs Gruppenzimmer entstehen. Zusätzlich werden fehlende Halbklassenräume für die Integrative Förderung sowie Räume für die Tagesstrukturen, Lehrerzimmer und eine Hauswartwohnung realisiert. Das Projekt sieht eine Investition von rund CHF 9,385 Millionen vor.
Einwohnerrat und Gemeinderat empfehlen der Stimmbevölkerung, dem Kredit für die Schulhauserweiterung mit Ja zuzustimmen.

Das Video mit Susanne Truttmann zur Erweiterung der Schulanlage Erlen mit Trakt 4

Teiländerung des Zonenplans und Erlass des Bebauungsplans «Neuschwand»
Das ehemalige Betagtenzentrum Herdschwand der Gemeinde Emmen an der Oberhofstrasse 23 und 25 ist seit 2015 in einem Neubau der Betagtenzentren Emmen AG an der Kirchfeldstrasse 27 untergebracht. Am 8. März 2015 hat die Emmer Stimmbevölkerung der Veräusserung des Grundstücks auf der Herdschwand an der Urne zugestimmt und dem Gemeinderat damit den Auftrag erteilt, den Hauptvertrag bei Erfüllung der Voraussetzungen abzuschliessen. Der Gemeinderat wurde verpflichtet, eine Teiländerung des Zonenplans sowie einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Diese Planungsinstrumente liegen nun vor.
Mit dem Bebauungsplan «Neuschwand» wird sichergestellt, dass die Verdichtung qualitativ und siedlungsverträglich erfolgt. Dafür sorgen ein, auf den Ort abgestimmtes, ortsbauliches Konzept, hochwertige Aussenräume und ein zeitgemässes Mobilitätsangebot für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Der Einwohnerrat stimmte der Teiländerung des Zonenplans sowie dem Bebauungsplan mit 30:5 Stimmen zu. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Daher stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über die Teiländerung des Zonenplans sowie den Erlass des Bebauungsplans «Neuschwand» ab. Einwohnerrat und Gemeinderat empfehlen der Stimmbevölkerung, der Teiländerung des Zonenplans sowie dem Erlass des Bebauungsplans mit Ja zuzustimmen.

Das Video mit Josef Schmidli zur Teiländerung des Zonenplans und Erlass des Bebauungsplans «Neuschwand»

Rückbau des Betagtenzentrums Herdschwand
Am 8. März 2015 sagte die Emmer Stimmbevölkerung Ja zum Vorvertrag betreffend dem Verkauf des Grundstücks Oberhofstrasse 23/25, Betagtenzentrum Herdschwand. Damit erhielt der Gemeinderat von der Stimmbevölkerung den Auftrag, das Areal des Betagtenzentrums Herdschwand zu. Der Rückbau der Gebäude auf der Herdschwand sollte möglichst schnell erfolgen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Je nachdem, wie sich der politische und planerische Prozess bis zur Realisierung des Projekts «Neuschwand» gestaltet, kann das noch mehrere Jahre dauern. Ein vorgezogener Rückbau stellt für die Gemeinde die beste Lösung dar. So fallen keine Kosten für Unterhalt, Betrieb und Instandsetzung an und es entstehen keine Sicherheitsrisiken durch die leerstehenden Gebäude.
Die Marktansprache für Zwischennutzungen war erfolglos. Trotz zahlreichen Abklärungen konnte kein Partner für eine Zwischennutzung gefunden werden. Zu viel hätte in eine Not-Sanierung investiert werden müssen, als dass es sich für eine kurzfristige Zwischennutzung lohnen würde. In den Augen des Gemeinderates macht es keinen Sinn, viel Geld in Gebäude zu investieren, die in einigen Jahren rückgebaut werden müssen, wie es die Emmer Stimmbevölkerung beschlossen hat. Die Gemeinde Emmen muss den Rückbau lediglich vorfinanzieren, denn der Käufer des Grundstücks wird nach Abschluss des Kaufvertrags diese Kosten rückerstatten. Der Einwohnerrat hat dieses Vorhaben gutgeheissen und dem Gemeinderat den Auftrag zum vorzeitigen Rückbau erteilt. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Daher stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über den Rückbau des Betagtenzentrums Herdschwand ab. Einwohnerrat und Gemeinderat empfehlen der Stimmbevölkerung, dem Rückbau mit Ja zuzustimmen.

Das Video mit Urs Dickerhof zum Rückbau des Betagtenzentrums Herdschwand


Weitere Informationen finden Sie in der Abstimmungsbotschaft "Emmenstimmt"
4 Abstimmungen in Emmen
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