Haupinhalt

Die Alimentenfachstelle leistet fachliche Beratung für:

  • Unterhaltsberechtigte
  • Unterhaltspflichtige

Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Partnern für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Alimentenfachstelle wenden. Hier wird abgeklärt, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.

Alimentenbevorschussung
Voraussetzungen für die Alimentenbevorschussung sind u. a. ein Rechtstitel (Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid, Unterhaltsvertrag) und der zivilrechtliche Wohnsitz in der Gemeinde Emmen. Des Weiteren müssen die gesetzlichen Richtlinien (Einkommensgrenze, Vermögensgrenze usw.) gemäss Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung des Kantons Luzern erfüllt sein.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bevorschussung erfüllt sind, können die Kinderalimente jeweils monatlich im Voraus bevorschusst werden. Die Bevorschussung dient dem Lebensunterhalt des Kindes. Dadurch wird einer allfälligen Hilfebedürftigkeit vorgebeugt.

Alimenteninkasso
Voraussetzung für die Inkassohilfe sind u. a. ein Rechtstitel (Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid, Unterhaltsvertrag) und der zivilrechtliche Wohnsitz in der Gemeinde Emmen.

Bei der Inkassohilfe übernimmt die Alimenteninkassostelle die Einforderung von laufenden und ausstehenden Kinder- und Frauenalimenten, Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Alimentenhilfe kann unterhaltsberechtigte Personen bei allen notwendigen Inkassomassnahmen vertreten.

Kontakt

Alimentenfachstelle
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 04 11
alimentenfachstelle@emmen.ch
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