In der Gemeinde Emmen sind seit dem Jahr 2012 Betreuungsgutscheine erhältlich.
Ein Betreuungsgutschein ist eine Geldleistung an Sie als Eltern für die Betreuung Ihrer Kinder im Vorschulalter. Statt Institution werden Sie als Eltern subventioniert. Dadurch können die Erziehungsberechtigten nach ihrem Wunsch ihr Kind in einer Kindertagesstätte in Emmen, Luzern oder in der Agglomeration betreuen lassen. Dies ist auch möglich bei anerkannten Tageselternvermittlungen. Die Gemeinde bezahlt dann je nach Höhe des Einkommens und des Erwerbspensums einen Beitrag in Form des Betreuungsgutscheins an Sie als Eltern.
Für Kinder, die bereits vor dem Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr die Kindertagesstätte besucht haben, können Betreuungsgutscheine bezogen werden. Dies, um dem Kind eine Übergangsphase zu ermöglichen. Es gelten die üblichen Anspruchsvoraussetzungen und Gutscheinhöhen.
Anspruchsberechtigung gültig bis 31.07.2026:
- Wohnsitz in der Gemeinde Emmen
- Gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120%, bei Alleinerziehenden von mindestens 20%
- einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (KiTas und Tageselternvermittlungen)
- Das massgebende Einkommen darf bei Kindern im Alter zwischen 3 und 18 Monaten nicht höher als 108'000 Franken und bei Kindern über 18 Monaten nicht höher als 100'000 Franken sein (vgl. Tarifblatt in den Dokumenten unten).
- Die letzte rechtsgültige Steuerrechnung ist nicht älter als 2 Jahre.
Betreuungsgutscheine ab August 2026
Luzerner Eltern und Erziehungsberechtigte können für ihre Kinder ab dem 3. August 2026 über den Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Betreuungsgutscheine beantragen.
Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bei ihrer Wohngemeinde beantragen.
Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.
Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass die Wohngemeinde das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.
Wohngemeinde prüft und stellt Gutschein aus
Die Wohngemeinde prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Wohngemeinde den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend informiert die Wohngemeinde die Eltern über den Entscheid.
Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs stellt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) auf ihrer WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung.
Die Antragsformulare, Infos und Kriterien bis 31. Juli 2026 finden Sie unten in den Dokumenten.