Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
+41 41 268 01 11
emmen@emmen.ch
In den vergangenen Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Fragen zum Thema Fluglärm, Schallschutzfenster und zum weiteren Verfahren eingegangen. Wichtig zu wissen: Zuständig für die Verfahren sowie für die Umsetzung der vorgesehenen Schallschutzmassnahmen ist der Bund beziehungsweise das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Die Gemeinde Emmen kann dazu keine individuellen Auskünfte erteilen.
Kontakt bei Fragen:
Generalsekretariat VBS
Thomas Gasser
Maulbeerstrasse 9, Bern
thomas.gasser@gs-vbs.admin.ch
058 483 59 21
Im Zusammenhang mit der Einführung des F-35A sind Schallschutzmassnahmen für betroffene Gebäude vorgesehen (vgl. hier). Das VBS wird direkt auf jene Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer zugehen, deren Gebäude gemäss den Berechnungen innerhalb des definierten Schallschutzperimeters liegen und Anspruch auf entsprechende Massnahmen haben. Dazu gehören auch die notwendigen Abklärungen und Vor-Ort-Aufnahmen.
Öffentliche Auflage von 18. Mai bis 17. Juni 2026
Ab 18. Mai 2026 liegen sowohl der Sachplan Militär als auch das militärische Plangenehmigungsverfahren öffentlich auf. Während der Auflagefrist können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Organisationen ihre Anliegen, Hinweise, Stellungnahmen, Einwände oder Einsprachen schriftlich einreichen. Die öffentliche Auflage dauert bis 17. Juni 2026.
Die Unterlagen können unter folgenden Links online eingesehen werden:
👉 Sachplan Militär: sachplanmilitaer.ch/mitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
👉 Militärisches Plangenehmigungsverfahren: vbs.admin.ch/plangenehmigungsverfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Alternativ liegen die Dokumente auch physisch vor Ort auf (während der ordentlichen Öffnungszeiten):
Gemeindeverwaltung Emmen
Sekretariat Planung und Hochbau, 3. Obergeschoss
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Stellungnahmen und Einsprachen einreichen
Stellungnahmen zum Sachplan Militär sind bis am 17. Juni 2026 (Poststempel) schriftlich einzureichen an das Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.
Einsprachen zum militärischen Plangenehmigungsverfahren müssen bis am 17. Juni 2026 (Poststempel) schriftlich beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Die Gemeinde Emmen wird die Interessen der Bevölkerung weiterhin aktiv im Verfahren vertreten. Gleichzeitig bittet sie um Verständnis, dass bei verfahrensrechtlichen Fragen sowie bei individuellen Anliegen zu Schallschutzmassnahmen das VBS zuständig ist.