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Feuerverbot gilt weiterhin

17. Juli 2026
Trotz des geltenden Feuerverbots finden sich in Emmen weiterhin Einweggrills, neu angelegte Feuerstellen und entfernte Hinweistafeln. Wir appellieren deshalb erneut eindringlich an die Bevölkerung: Kein Feuer im Wald und in Waldesnähe, keine Einweggrills und kein Feuerwerk.

Seit dem 25. Juni 2026 gilt im Kanton Luzern und damit auch in Emmen ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis zu einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Grund dafür sind die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene hohe Waldbrandgefahr.

Der Werkdienst stellt dennoch beinahe täglich fest, dass Hinweisschilder an Grillstellen und Waldzugängen mutmasslich entfernt oder abgerissen wurden. Die Tafeln werden konsequent wieder angebracht. Gleichzeitig entstehen an verschiedenen Orten zusätzliche, improvisierte Feuerstellen. Auch Einweggrills werden weiterhin benutzt oder zurückgelassen.

Wichtig ist: Das Feuerverbot gilt unabhängig davon, ob vor Ort ein Hinweisschild steht. Verboten sind Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie Einweggrills. Im ganzen Kantonsgebiet dürfen zudem keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine durch offenes Feuer angetriebenen Himmelslaternen steigen gelassen werden. Verstösse können polizeilich geahndet werden.

Ein Funke oder eine nicht vollständig ausgekühlte Glut kann genügen, um einen Brand auszulösen. Wir bitten deshalb alle Besucherinnen und Besucher der Emmer Naherholungsgebiete: Nehmt das Verbot ernst, werft keine Raucherwaren oder Streichhölzer weg und meldet im Brandfall umgehend die Notrufnummer 118. Danke fürs Mithelfen.

Feuerstelle mit Verbotsschild.
Im Kanton Luzern gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. (Bild: zvg)