Gemeinde Emmen
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Seit Anfang 2026 führt die Gemeinde Emmen das Kultur- und Kongresszentrum Gersag im Übergangsbetrieb. Nachdem sich der potenzielle neue Pächter im Juni aus familiären Gründen aus dem Prozess zurückgezogen hatte, entfiel die vorgesehene Betriebsübernahme. Damit bleibt die Gemeinde vorerst für Restaurant und Veranstaltungsbetrieb verantwortlich.
Für das erste Halbjahr 2026 war ein Nettoaufwand von 280'000 Franken vorgesehen. Tatsächlich schloss der Betrieb mit einem Verlust von rund 269'000 Franken leicht besser ab. Hinter diesem Ergebnis stehen jedoch deutliche Abweichungen: Der Betriebsertrag lag mit rund 448'000 Franken gut 21 Prozent unter den Erwartungen, wie der Gemeinderat in seiner Antwort auf eine Interpellation (36/26) aufzeigt. Insbesondere die Einnahmen aus der Restauration blieben hinter dem Budget zurück, während die Erträge aus Saalmieten und weiteren Veranstaltungsleistungen teilweise über den Erwartungen lagen.
Zusätzliche 304'000 Franken für das zweite Halbjahr
Damit der Betrieb bis Ende 2026 weitergeführt werden kann, beantragt der Gemeinderat zusätzliche 304'000 Franken. Der Einwohnerrat wird am 15. September 2026 über diesen Nachtragskredit (Geschäft 25/26) befinden. Zusammen mit dem bereits bewilligten Kredit ergibt sich für den eigentlichen Betrieb des KKG 2026 damit ein Nettoaufwand von insgesamt 584'000 Franken.
Für das zweite Halbjahr sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, um den Betrieb zu stabilisieren und die Auslastung zu erhöhen. Dazu gehören unter anderem eine befristete Verstärkung im Eventmanagement, zusätzliche Marketingmassnahmen und eine stärkere Ausrichtung der Gastronomie auf die tatsächliche Nachfrage. Gleichzeitig sollen bisher extern eingekaufte Leistungen teilweise reduziert oder intern übernommen werden.
Der gesamte Nettoaufwand rund um das KKG beträgt 2026 voraussichtlich rund 1,2 Millionen Franken. Darin enthalten sind neben dem eigentlichen Betriebsdefizit auch Aufwendungen im Immobilienbereich, darunter Abschreibungen, Gebäudeunterhalt und interne Verrechnungen.
Alle Optionen für die Zeit ab 2028 auf dem Tisch
Parallel zum laufenden Betrieb erarbeitet die Gemeinde eine umfassende Auslegeordnung zur Zukunft des KKG. Geprüft werden sämtliche realistischen Varianten – darunter ein Weiterbetrieb durch die Gemeinde oder Dritte, eine teilweise Nutzung des Hauses, alternative oder temporäre Nutzungsformen sowie eine Umnutzung oder Schliessung.
Bis Ende 2026 soll eine Entscheidungsgrundlage vorliegen, auf deren Basis der Gemeinderat einen Grundsatzentscheid über die künftige Nutzung von Gebäude und Standort treffen kann. Relevante Anspruchsgruppen, darunter auch der Einwohnerrat, sollen in diesen Prozess einbezogen werden.