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Feuerverbot wird gelockert – im Wald bleibt es bestehen

25. August 2026
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Trockenheit im Kanton Luzern leicht entschärft. Deshalb wird das bisherige absolute Feuerverbot im Freien ab 25. August 2026, 12 Uhr, gelockert. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt gilt das Feuerverbot jedoch weiterhin.

Der Kanton stuft die Waldbrandgefahr von «sehr gross» auf «gross» zurück. Eine Entwarnung ist damit nicht verbunden: Besonders in den Wäldern bleibt die Trockenheit ausgeprägt. Länger andauernde und ergiebige Niederschläge sind weiterhin nötig, damit sich die Situation nachhaltig entspannt.

Ausserhalb des 50-Meter-Abstands zum Wald darf wieder in fest eingerichteten Feuerstellen, Cheminées und Feuerschalen sowie mit Holzkohlegrills grilliert werden. Bei starkem Wind ist wegen des Funkenflugs darauf zu verzichten. Gasgrills bleiben erlaubt. Einweggrills und unbefestigte Feuerstellen sind hingegen im ganzen Kantonsgebiet weiterhin verboten. Dasselbe gilt für Feuerwerk und Himmelslaternen.

Die Bevölkerung wird weiterhin zu grosser Vorsicht aufgerufen: Feuer nie unbeaufsichtigt lassen, geeignetes Löschmaterial bereithalten und keine Raucherwaren oder Streichhölzer wegwerfen. Die Behörden beobachten die Lage laufend und passen die Massnahmen bei Bedarf erneut an.

Weitere Infos unter lawa.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt gilt das Feuerverbot weiterhin. (Bild: zvg)