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Bedingtes Feuerverbot: Waldbrandgefahr «erheblich»

10. September 2026
Die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern wurde per 10. September 2026 von «gross» auf «erheblich» (Gefahrenstufe 3) zurückgestuft. Damit gilt neu ein bedingtes Feuerverbot.

Feuer auf fest eingerichteten Feuerstellen ist auch im Wald wieder erlaubt. Dabei müssen Feuer jederzeit beaufsichtigt und vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht werden. Verboten bleiben Feuer auf unbefestigten Grillstellen sowie das Entfachen von Feuer bei Wind.

Trotz der leichten Entspannung bleibt Vorsicht geboten. Die Waldböden sind aufgrund des trockenen und heissen Sommers weiterhin nur oberflächlich befeuchtet. Bereits weggeworfene Zigaretten oder Funkenflug können Brände auslösen.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr sind auf www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.

Der Waldboden ist im Untergrund weiterhin trocken – trotz der jüngsten Niederschläge bleibt die Waldbrandgefahr bestehen. (Bild: zvg)