Haupinhalt

Reklamen und Firmenbeschriftungen sind bewilligungspflichtig. Das Reklamegesuch wird formell geprüft und erfordert eine öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinde Emmen erarbetet zur Zeit ein Reklamekonzept und aktuell eingereichte Reklamegesuche müssen diesem Konzept ensprechen.

Kantonale Richtlinien Reklameanlagen Stand Januar 2016
Kantonale Reklameverordnung Stand Januar 2020

Temporäre Reklamen erfordern kein Gesuchsverfahren bei der Baubewilligungsbehörde, es ist jedoch die Einwilligung des jeweiligen Grundeigentümers einzuholen. Die zuständige Behörde bei der Gemeinde Emmen ist die Immobilienverwaltung.
Die temporären Reklamen haben den Richtlinien der  Reklameverordnung des Kantons Luzern zu entsprechen.

Kontakt

Baubewilligungen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 11
baubewilligungen@emmen.ch
Gebäudemanagement
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 05 40
immobilien@emmen.ch

Baugesuch Reklame

Baugesuch (Reklamegesuch) bearbeiten: Formelle Prüfungöffentliche AusschreibungEntscheid
Baugesuch (Reklamegesuch) bearbeiten:
  • Formelle Prüfung
  • öffentliche Ausschreibung
  • Entscheid

Bewilligung temporärer Reklamen auf Grundeigentum der Gemeinde Emmen

Bitte senden Sie das Gesuch für das Anbringen von temporären Reklamen auf Grundeigentum der Gemeinde Emmen an folgende Adresse: Gemeinde Emmen Direktion Finanzen, Immobilien und Spor…

Bitte senden Sie das Gesuch für das Anbringen von temporären Reklamen auf Grundeigentum der Gemeinde Emmen an folgende Adresse:

Gemeinde Emmen
Direktion Finanzen, Immobilien und Sport
Bereich Immobilien
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke

Wir machen Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass für alle übrigen Reklamegesuche auf dem Gemeindegebiet das Einverständnis des jeweiligen Grundstückeigentümers eingeholt werden muss. Temporäre Reklamen für gewerbliche Zwecke, örtliche Veranstaltungen wie gesellschaftliche oder sportliche Anlässe und Ausstellungen über 1,2 m2 ebenso wie für Wahlen und Abstimmungen über 3,5 m2 Fläche bedürfen zudem einer Baubewilligung und der Reklameverordnung des Kantons Luzern vom 3. Juni 1997. Das Gesuchsformular für diese Bewilligungen ist unter nachfolgendem Link zu finden.

Link: Reklamegesuch