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Bewilligung für das Sammeln von Gaben (Sammelbewilligung)

Gemäss Sammelverordnung vom 23. März 1981 ist für das Sammeln von Gaben wie Geld, Naturalien und Gutscheinen - sofern es öffentlich oder von Haus zu Haus durchgeführt wird - durch die betreffende Organisation vorgängig die Bewilligung einzuholen. Unter die Bestimmungen dieser Verordnung fällt auch der Verkauf von Abzeichen und anderen Gegenständen sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die lediglich einen symbolischen Gegenwert darstellen.

Mit dem untenstehenden Online-Formular könne Sie die Sammelbewilligung beantragen.

Weitere Informationen zur Sammelbewilligung finden Sie in den zugehörigen Bestimmungen.

Bemerkung

Das Einverständnis zur Terrainbenützen von privatem Grund ist durch die gesuchstellende Person vorgängig beim betreffenden Grundstückseigentümer einzuholen.

Die Sammlung darf sich nicht verkehrsbehindernd auswirken.

Die Sammelbewilligung schliesst andere notwendige Bewilligungen nicht aus.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.