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Steuern: Gesuch um Steuererlass

Die Besteuerung der Steuerpflichtigen erfolgt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Demzufolge darf davon ausgegangen werden, dass die Steuerpflichtigen grundsätzlich in der Lage sind, ihre Steuern zu bezahlen.

Ein vollumfänglicher oder teilweiser Steuererlass soll die langfristige und dauernde Sanierung der wirtschaftlichen Lage der Steuerpflichtigen bezwecken. Der Erlass soll einmalig sein und kein generelles Mittel zur Steuerbefreiung über Jahre hinweg darstellen.

Gesuche um Erlass sämtlicher kantonaler Steuern und der direkten Bundessteuer sind an folgende Adresse einzureichen:

Dienststelle Steuern des Kantons Luzern
Steuererlass
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern

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