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Baubewilligung: Strassenaufbruchgesuch (Grabarbeiten)

Grabarbeiten bei Baustellen im öffentlichen Strassengebiet und im Trottoirbereich sind bewilligungspflichtig. Das Strassenaufbruchgesuch ist mindestens zwei Wochen (14 Tage) vor Baubeginn abzusenden.

Die Vorschriften über die Ausführung von Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet (SN 640 535b) sind strikte einzuhalten.

Nach Beendigung der Grabarbeiten ist der Belag unverzüglich einzubauen

Für das Leitungswesen sind folgende Werke zuständig und die Gesuchsteller rechzeitig zu benachrichtigen (SN 640 538a):

Elektrizitätswerk CKW Centralschweizerische Kraftwerke AG
Täschmattstrasse 4, PF, 6002 Luzern
Telefon: 041 249 54 11
werkleitungsauskunft@ckw.ch

Swisscom (Schweiz) AG, Postfach, 3050 Bern
Telefon: 0800 477 587
lines.be@swisscom.com

Gemeinde Emmen Tiefbau / Wasserversorgung 
Postfach 1441, 6021 Emmenbrücke
Telefon: 041 268 01 11
baubewilligungen@emmen.ch

Television
Cablecom Engineering AG, Luzernerstrasse 145, 6014 Littau
Telefon: 031 385 21 01
leitungskataster.west@upc-cablecom.ch

Gas
Stadt Luzern, GIS-Dienstleistungszentrum, Industriestrasse 6, 6005 Luzern
Telefon: 041 208 74 00
gis@stadtluzern.ch

Fernwärme Emmen AG, c/o ewl Rohrnetz AG 
Industriestrasse 6, 6002 Luzern
Telefon: 041 369 43 90
thomas.bachmann@ewl-luzern.ch 
Telefon: 041 369 43 77 
daniel.milakovic@ewl-luzern.ch

Besondere Bedingungen: Bei Verkehrsbehinderungen sind die Polizei, die Feuerwehr, die Sanität, die REAL sowie die Busbetriebe Emmen zu orientieren.

Preis

CHF 200.00

Unterlagen

Damit das Gesuch bearbeitet werden kann, ist das Hochladen eines Situationsplanes 1 : 500 obligatorisch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.