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Die Bürgerrechtskommission von Emmen hat aufgrund von Art. 54 Abs. 4 GO folgenden Personen das Gemeindebürgerrecht zugesichert, unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts (siehe Publikation unten).

Informationen

Datum
10. Februar 2026

Publikationen

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260305_Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen (PDF, 57 kB) Download 0 260305_Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen