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Die Abfallgrundgebühr dient dazu, die Kosten der Entsorgungsinfrastruktur einer Gemeinde zu decken. Dazu zählen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Separatsammlungen für Papier, Glas und Metalle. Ebenfalls finanziert werden über die Grundgebühr die Personalkosten in der kommunalen Abfallwirtschaft, die Administration, die IT-Systeme sowie Bau, Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen. Dadurch wird eine umweltgerechte Abfallentsorgung ermöglicht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt.

Im unten angehängten Dokument finden Sie die Übersicht über die Abfallgebühren. Die Rechnungsstellung der Abfallgrundgebühren erfolgt mit der Wasser-/Abwasserrechnung jeweils im Dezember.

Informationen

Datum
6. November 2025

Publikationen

Name
20251106_Abfallgrundgebuehren ab 1. Dezember 2025 (PDF, 1.33 MB) Download 0 20251106_Abfallgrundgebuehren ab 1. Dezember 2025