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Die Nutzungsplanung legt fest, wo, zu welchem Zweck und mit welchen maximalen Ausmassen gebaut werden darf. Festgehalten werden diese Vorgaben im Zonenplan und im Bau- und Zonenreglement. Derzeit läuft die Revision der Nutzungsplanung.

Mit der Gemeindestrategie und dem Legislaturprogramm steckt der Gemeinderat den strategischen Rahmen für die Entwicklung der Gemeinde Emmen ab. Von erfrischend frechem und inspirierendem Elan getrieben und mit Mut und Pioniergeist bepackt werden die Legislaturziele angegangen, um gemeinsam den Boden für unsere Lieblingsorte in Emmen zu bereiten.

Das städtebauliche Gesamtkonzept ist die Grundlage für die Revision der Ortsplanung. Es macht die Zielvorstellung für die räumliche Gesamtentwicklung sichtbar, bezieht die bestehenden politischen Vorstellungen sowie fachlichen Vorgaben mit ein und schafft Klarheit und Sicherheit zur zukünftigen Entwicklung.

Das Siedlungsleitbild zeigt die gewünschte räumliche Entwicklung bis ins Jahr 2030 in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf.
Bei der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrstrukturen müssen übergeordnete rechtliche und richtungsweisende Vorgaben auf eidgenössischer, regionaler und kantonaler Ebene beachtet werden.

Das Geoinformationskonzept Emmen ist heute zu einem Grundlageinstrument für die breite Nutzung diverser räumlicher Fragestellungen geworden und entwickelt sich laufend weiter.

Um die steigenden Schülerzahlen aufzufangen, plant die Gemeinde Emmen im Gebiet Rosenau einen neuen Schulstandort. Die betroffenen Grundstücke befinden sich heute in der Sonderbauzone Gärtnerei/Gartenbau und sind in Privatbesitz. Deshalb beantragt der Gemeinderat die Umzonung der Landfläche in die Zone für öffentliche Zwecke.