Haupinhalt

Ortsplanungsrevision: «Ein Meilenstein für die Gemeinde Emmen»

1. Februar 2024
Weniger Einfluss für die Stadtbildkommission, eine erhöhte Überbauungsziffer in Zentrumslagen und mehr Kundenparkplätze: Mit der Revision der Ortsplanung ist eines der wichtigsten Vorhaben für die Entwicklung Emmens im Einwohnerrat behandelt worden – und hat dabei nebst einigen Justierungen viel Lob erfahren.

Wenn ein Geschäft eine parlamentarische Sondersession verdient, dann die Gesamtrevision der Ortsplanung. Der gleichfalls technisch wie abstrakt klingende Terminus hat es in sich, geht es dabei doch um nichts weniger als um das zukünftige Erscheinungsbild der Gemeinde Emmen.

«Die Revision der Ortsplanung Emmen ist eines der wichtigsten Vorhaben für die Entwicklung der Gemeinde Emmen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten», betont denn auch Christine Bopp. Sie weiss Bescheid. Als Projektleiterin begleitet Christine Bopp den Prozess von Anfang an – ein Anfang, der bis ins Jahr 2018 zurückreicht, als mit der Erarbeitung des städtebaulichen Gesamtkonzepts die Grundlage für die umfassende Revision der Ortsplanung gelegt wurde.

Nun befindet sich das Projekt, das über all die Jahre von «Qualität Emmen» als kursgebendes Leitmotiv geführt wurde, auf der Zielgeraden. Am 30. Januar 2024 befand der Emmer Einwohnerrat an einer Tagessitzung in erster Lesung über das «grösste Geschäft, das je im Einwohnerrat behandelt wurde», wie sich Christian Blunschi (Mitte) namens der vorberatenden Bau- und Verkehrskommission (BVK) zum Auftakt der Sitzung äusserte. Weitere Superlative sollten folgen, ebenso wie viele lobende Worte aus dem gesamten Parlamentsspektrum in Richtung Projektteam, dem es augenscheinlich gelungen ist, die richtungsweisende «Qualität Emmen» in den über 1000-seitigen Unterlagen zu konservieren.

Ein gewichtiges Geschäft
Bau- und Zonenreglement, Zonenplan, Verkehrsrichtplan, Parkplatzreglement und viele weitere Dokumente, Verordnungen und Berichte: Dem Einwohnerrat kam in der Sondersession die Aufgabe zuteil, ein im übertragenen wie auch wörtlichen Sinn gewichtiges Geschäft zu beurteilen und bei Bedarf korrigierend einzugreifen. Letzteres tat er mit knapp 100 Anträgen, über die an der Sitzung abgestimmt wurde. Die meisten davon stammen von der BVK und betreffen das Bau- und Zonenreglement.

So hat der Rat etwa beschlossen, dass Berichte der Stadtbildkommission neu mit dem Baugesuch öffentlich aufgelegt werden müssen. In zentralen Wohnlagen wird die Überbauungsziffer leicht erhöht, während die Hauptnutzfläche bei Terrassenwohnungen reduziert wird. Neu ist künftig festgeschrieben, dass die Lichtfarbe von Beleuchtungsanlagen 3000 Kelvin nicht übersteigen darf. Ausserdem spricht sich der Rat dafür aus, dass die Signalisation für den Veloverkehr auf dem gesamten Gemeindegebiet kurzfristig optimiert werden soll und dass in Überbauungen alle Auto-Abstellplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner und ein Drittel der Plätze für Beschäftigte so ausgestattet sein sollen, dass bei Bedarf Ladevorrichtungen für E-Fahrzeuge installiert werden können.

Im Parkplatzreglement wird auf Geheiss der Ratsmehrheit derweil festgehalten, dass die neuen Vorschriften im Sinne einer Bestandesgarantie für bestehende Nutzungen nicht gelten, solange bauliche Erweiterungen zu keinem wesentlichen Mehrverkehr führen. Gebietsweise wird weiter die Mindestzahl an Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner reduziert. Ein Antrag von SP und Grüne, die Mindestanzahl Parkplätze bei null festzulegen, um in Zentrumslagen das autofreie Wohnen zu fördern, wird von der Ratsmehrheit indessen abgelehnt. Hingegen werden die Maximalwerte der Anzahl Kundenparkplätze in allen Gebieten um zehn Prozent erhöht.

Öffentliche Auflage
Als nächstes werden die Unterlagen der revidierten Ortsplanung öffentlich aufgelegt. Dies wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 der Fall sein. Im Anschluss an die Einspracheverhandlungen wird das Gesamtpakte dem Einwohnerrat für die zweite Lesung zum Beschluss vorgelegt. Offen ist, ob aufgrund der Einsprachen eine zweite öffentliche Auflage erforderlich sein und ob der Einwohnerrat das Geschäft einer Volksabstimmung unterstellen wird. Die abschliessende Genehmigung jedenfalls erfolgt durch den Luzerner Regierungsrat.

Weitere Infos zum Inhalt und Prozess der Ortsplanungsrevision finden sich unter qualität-emmen.ch.

OPR
Vom öffentlichen Raum bis zum privaten Einfamilienhaus ist unsere gesamte Umgebung basierend auf Regeln und Gesetzen gebaut worden. Mit der Ortsplanungsrevision werden diese Gesetze nun überarbeitet. (Bild: Gemeinde Emmen)