Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Die Einspracheverhandlungen werden im 4. Quartal 2024 durchgeführt. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und allfällige Änderungsanträge und ob diese eine zweite öffentliche Auflage notwendig machen. In einer zweiten Auflage würden nur die Änderungen erneut aufgelegt.
Die zweite Lesung im Einwohnerrat wird anschliessend stattfinden. Wann die neue Ortsplanungsrevision der Luzerner Regierung zur Genehmigung eingereicht werden kann, ist terminlich noch offen.
Naturobjekte werden von Gesamtrevision abgekoppelt
Mit Naturobjekten sind Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen und Einzelbäume mit einem schutzwürdigen Interesse gemeint. Zu Festlegungen von Naturobjekten sind 25 Einsprachen eingegangen. Da die Darstellung der Naturobjekte im Zonenplan orientierend und nicht verbindlich ist, wird die Thematik der Naturobjekte (Verordnung und Plan) separat behandelt und von der Ortsplanungsrevision abgekoppelt. Die Einspracheverhandlungen und das weitere Vorgehen zu den Naturobjekten laufen unter der Verantwortung der Umweltschutzstelle Emmen und sind noch nicht terminiert (umweltschutz@emmen.ch).
Laufende Planungen parallel zur Revision
Seit der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision gilt über das gesamte Gemeindegebiet die Planungszone.
Da diverse Grundeigentümerschaften bereits parallel zur laufenden Revision Projekte auf der Grundlage der neuen Ortsplanung andenken, kann der folgende Überblick zu den Themen der eingegangenen Einsprachen hilfreich sein. Diese Themen sind folglich in einem Rechtsverfahren hängig und müssen vom Gemeinderat neu beraten und für die Beschlussfassung im Einwohnerrat aufbereitet werden. Andererseits gilt für die übrigen Inhalte der Ortsplanungsrevision nunmehr eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bezüglich Genehmigungsfähigkeit und eine erhöhte Sicherheit in der Anwendung der Vorwirkung der neuen Bestimmungen.
Diverse BZR Artikel und Festlegungen in verschiedenen Gebieten werden in Frage gestellt:
Bau- und Zonenreglement
BZR Art. 16: Mindestnutzungen Wohnzone
BZR Art. 17: Sexgewerbe in Kernzone
BZR Art. 18: Grenzabstand, Höhe, Lärmempfindlichkeit Kernzone C, Einführung Grünfläche
BZR Art. 20: Festsetzung der ÜZ in der Wohnzone B
BZR Art. 52: Anzahl ungedeckte Abstellplätze im Aussenraum
BZR Art. 54: Abstellplätze auf Dächern
BZR Art. 55: Strassenraumgestaltung: Festlegungen entlang der Neuenkirchstrasse, Rothenburgstrasse und Emmen Dorf.
BZR Art. 60: Antennenanlagen
BZR Art. 66: Mindestgrösse Balkone in Kernzone
BZR Art. 67: Mitbestimmung Wohnungsmix durch GR
BZR Anhang, teilweise Höhen in der Arbeitszone
Gebiete
Zu Festlegungen in folgenden Gebieten sind Einsprachen eingegangen:
Gebiet Benziwil
Gebiet Erlen
Gebiet Gerliswil
Gebiet Hohrüti
Gebiet Kapf
Gebiet Listrig
Gebiet Meierhof
Gebiet Meierhöfli
Gebiet Ober Gersag
Gebiet Ober Riffig
Gebiet Ober Spitalhof
Gebiet Rathausen
Gebiet Rosenau
Gebiet Sprengihöhe
Gebiet Sumpf
Gebiet Unterdorf Emmen
Gebiet Unter Hasli
Gebiet Rainmühle
Gebiet Rüeggisingen / Kirchfeldstrasse
Gebiet Bahnhof Emmenbrücke
Gebiet Bahnhof Gersag
Weitere Themen:
Einsprachen sind des Weiteren eingegangen zur Waldfeststellung, zur Gewässerraumfestlegung und Anpassung der Wildtierkorridore, zwei Bereinigungsanträge im Zonenplan (Gerliswilstrasse und Gersagstrasse) sowie zum Thema Fruchtfolgeflächensicherung und privatrechtlicher Dienstbarkeiten. Ausserdem sind mehrere Stellungnahmen zum Verkehrsrichtplan eingegangen.
Weitere Infos zum Gesamtprojekt gibt's unter qualität-emmen.ch.