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Revision Stimmrechtsgesetz: Einfachere Mehrheitswahlen, weniger Papier

23. März 2026
Der Kanton Luzern will das Stimmrechtsgesetz modernisieren. Bei Mehrheitswahlen soll das Listenheft wegfallen, zudem könnten Abstimmungsunterlagen schlanker werden. Für Emmen bedeutet das: übersichtlichere Unterlagen und vereinfachte Abläufe.

Für Stimmberechtigte ändert sich vor allem bei den Mehrheitswahlen etwas: «Statt eines Listenhefts gibt es neu eine Gesamtliste mit allen Kandidatinnen und Kandidaten zum Ankreuzen», sagt Patrick Vogel, Gemeindeschreiber und Leiter Departement Bevölkerungsdienste. Wichtig bleibt: «Höchstens so viele Kreuze anbringen wie Sitze zu vergeben sind – sonst wird der Wahlzettel ungültig.» Bei den Proporzwahlen (Parlamentswahlen) würde hingegen alles bleiben wie bisher: Es wird weiterhin mit den gleichen Listen gearbeitet.

Digitale Auszählung, schlankere ­Unterlagen
Die Umstellung soll das Auszählen vereinfachen und die digitale Resultatermittlung ermöglichen. «Für uns in der Umsetzung heisst das: es bildet die Basis für schlankere Abläufe und eine Resultatermittlung, die sich besser digital unterstützen lässt, ohne dass sich am Grundprinzip der Stimmabgabe etwas ändert», sagt Michael Kost, Gemeindeschreiber und Leiter Departement Kanzlei und Informatik.

Bei Abstimmungen soll zudem der Umfang der postalisch zugestellten Unterlagen reduziert werden können. Voraussetzung ist, dass die wesentlichen Inhalte in den Abstimmungserläuterungen enthalten sind und sämtliche Unterlagen online oder bei der Gemeinde eingesehen werden können. Wer die ausführlichen Unterlagen auf Papier möchte, soll sie weiterhin bei der Gemeinde erhalten.

Das Inkrafttreten ist per 1. September 2026 vorgesehen, sofern der Kantonsrat zustimmt. Damit sollen die Änderungen erstmals für die Wahlen 2027 gelten.

Wahlunterlagen
Die Revision soll Wahlen und Abstimmungen ein­facher machen, ohne dass sich am eigentlichen Stimm- und Wahlvorgang für die Bevölkerung etwas ändert. (Bild: pbi)