Gemeinde Emmen
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Der Kanton Luzern hat heute entschieden, das bestehende absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin aufrechtzuerhalten. Das Verbot gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet und umfasst auch Gewässer. Damit dürfen am 1. August keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine Höhen- oder 1. August-Feuer entfacht werden. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.
Grund für die Massnahme ist die weiterhin grosse Waldbrandgefahr infolge von Hitze, Trockenheit und Wind. «Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur» bleibt das seit dem 25. Juni 2026 geltende Feuerverbot bestehen, wie der Kanton Luzern mitteiltExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Weiterhin verboten sind auch Feuer in unbefestigten Feuerstellen, Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Erlaubt bleiben Gas- und Elektrogrills. Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen dürfen im Garten oder auf dem Balkon verwendet werden, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird.
Bewusster Umgang mit Trinkwasser
Zusätzlich bittet der Kanton Luzern die Bevölkerung um einen bewussten Umgang mit Trinkwasser. Die Grundwasserstände sind im gesamten Kantonsgebiet tief, besonders angespannt ist die Situation im Suren- und Seetal. Die Bevölkerung wird gebeten, Wasser sparsam zu nutzen und allfällige Empfehlungen der Gemeinden oder Wasserversorgungen zu beachten.
Alle Informationen zum geltenden Feuerverbot sind auch auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und WaldExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
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| Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe (PDF, 999 kB) | Download | 0 | Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe |