Gemeinde Emmen
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Der Kanton Luzern stuft die Waldbrandgefahr neu auf die höchste Gefahrenstufe 5 «sehr gross» ein. Damit wird das bisherige Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe deutlich ausgeweitet. Neu ist das Entfachen von Feuer im gesamten Kantonsgebiet verboten – auch an offiziellen Feuerstellen, in Feuerschalen sowie mit Holzkohle- und Einweggrills.
Weiterhin verboten sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Wegwerfen von Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills sowie vergleichbaren Geräten ohne offenes Feuer oder Funkenflug. Dabei ist weiterhin grösste Vorsicht geboten.
Grund für die Verschärfung sind die aussergewöhnliche Trockenheit, die anhaltende Hitze und der Wind. Gleichzeitig sinken die Wasserstände in Gewässern und im Grundwasser, wodurch sich auch die Situation beim verfügbaren Löschwasser zuspitzt. Die Bevölkerung wird deshalb zusätzlich gebeten, Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden.
Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen können mit Bussen geahndet werden. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, kann zudem für die entstehenden Kosten belangt werden.
Weitere Infos zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln finden sich hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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| Plakat_Feuerverbot_im_Freien (PDF, 999 kB) | Download | 0 | Plakat_Feuerverbot_im_Freien |