Gemeinde Emmen
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6021 Emmenbrücke
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Mit der Annahme der kantonalen Vorlage zur Weiterentwicklung der Standortförderung am 27. September 2026 haben die Luzerner Stimmberechtigten den Weg für ein neues Förderinstrument geebnet. Seit dem 1. Oktober 2026 können Unternehmen den Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) beantragen.
Der LIB unterstützt Unternehmen, die in Forschung, Entwicklung und Innovation investieren. Gefördert werden beispielsweise die Entwicklung neuer Produkte und Technologien sowie Verbesserungen von betrieblichen Abläufen und Prozessen. Die Unterstützung erfolgt in Form von Steuergutschriften oder finanziellen Beiträgen.
Wer kann profitieren?
Der LIB ist branchenneutral ausgestaltet und steht grundsätzlich Unternehmen unterschiedlicher Grössen offen. Voraussetzung sind unter anderem ein Handelsregistereintrag sowie eine tatsächliche wirtschaftliche Präsenz mit Personal und Räumlichkeiten im Kanton Luzern. Zudem müssen die Unternehmen weitere Förderkriterien erfüllen, darunter den Nachweis über nachhaltiges Wirtschaften und einen ordentlich revidierten Jahresabschluss.
Die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Emmen macht die lokalen Unternehmen auf diese neue Fördermöglichkeit aufmerksam und empfiehlt interessierten Betrieben, ihre Förderberechtigung frühzeitig zu prüfen.
Gesuche bis Ende Januar 2027 einreichen
Gesuche für die Beitragsjahre 2026 und 2027 können noch bis zum 31. Januar 2027 eingereicht werden. Die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) ist für die Prüfung der Gesuche zuständig.
Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien, zum Gesuchsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen finden interessierte Unternehmen unter standortfoerderung.lu.ch/LIBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Dort steht auch die Aufzeichnung eines deutschsprachigen Webinars zur Verfügung, in dem der Kanton das Förderinstrument vorstellt und erklärt, wie Unternehmen einen Antrag stellen können.