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Es wird zwischen öffentlichem und privatem Baurecht unterschieden. Die Gemeinde ist ausschliesslich für das öffentliche Baurecht zuständig.

Öffentliches Baurecht
Die übergeordneten Gesetze des Kantons Luzern sind im
Planungs- und Baugesetz PGBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und der dazugehörenden 
Planungs- und Bauverordnung PBVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geregelt.
Erläuternde SkizzenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Ausgabe 1. Mai 2014 (PBG)
SkizzenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Ausgabe 1. September 2002 (PBG)

Erläuterungen PBG und der PBV finden Sie hier.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die kommunalen Bau-Gesetze finden sich im
Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Emmen
ZonenplanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Gemeinde Emmen (PDF 72 MB)

Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement)

Privates Baurecht
Für Fragen zum privaten Baurecht (Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Grundbucheintragungen)wenden Sie sich bitte an das zuständige Friedensrichteramt HochdorfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die kommunalen Gesetze der Gemeinde Emmen finden Sie im BZR.

Meldekarten

Merkblätter
Geländer und Brüstungen bfuExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Merkblatt Waldrand
Treppen bfuExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sicherheit im Wohnungsbau bfuExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Tipps zur Sicherung von Kleingewässern bfuExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Erstellung und Betrieb von privaten Schwimmbädern uweExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Einfriedungen, Gewächse und Kleinbauten
Richtlinien SolaranlagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen FKSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Extensive Flachdachbegrünung
Umgebungsplan
Vogelglas, Schweizerische VogelwarteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Entwässerung von Baustellen ZUDEKExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gebäudesanierung Vogel-/Fledermausfreundlich bafuExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bauten und Anlagen uweExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Entsorgung von BauabfällenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Luftreinhaltung auf Baustellen BAFUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Baulärm-Richtlinie BAFUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Merkblatt Umgang mit BodenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Entwässerung von BaustellenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bauen im GrundwassergebietExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Glas in der Architektur SIGAB/bfuExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
BrandschutzmerkblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Arbeiten auf DächernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Lichtverschmutzung ZUDKExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Merkblatt Neophyten auf Baustellen lawaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Versickerung von Regenwasser im LiegenschaftsbereichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Formulare
Entsorgungserklärung für BauabfälleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Mustervorlage BodenverwertungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kontakt

Baubewilligungen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 11
baubewilligungen@emmen.ch

Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu Hochbau

Sie möchten ein Bauvorhaben realisieren? Unsere Fachleute beraten Sie gerne zu sicherheitstechnischen Fragen, damit Gefahrenquellen bereits im Voraus eliminiert werden können. …
Sie möchten ein Bauvorhaben realisieren? Unsere Fachleute beraten Sie gerne zu sicherheitstechnischen Fragen, damit Gefahrenquellen bereits im Voraus eliminiert werden können.

Nutzungsänderungen

Eine Umnutzung muss zonenkonform sein. Die Nutzungsänderung erfordert eine baurechtliche Prüfung. Diese wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt. …
Eine Umnutzung muss zonenkonform sein. Die Nutzungsänderung erfordert eine baurechtliche Prüfung. Diese wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt.
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