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Wenn Sie sich durch übermässige Lichtemissionen belästigt fühlen, empfiehlt es sich immer, zuerst das direkte Gespräch mit dem Verursacher oder der Verursacherin zu suchen. Falls ein solches Gespräch zu keiner Einigung führt, können Sie bei der Gemeinde eine schriftliche Beschwerde eingeben. Wir klären ab, ob Sie beschwerdeberechtigt sind und umweltrechtliche Vorschriften verletzt werden und definieren das weitere Vorgehen.

Emmen - Lichtbeschwerde einreichen

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