Haupinhalt

Mit einer Patientenverfügung kann jede urteilsfähige Person festlegen, welchen medizinischen Massnahmen (z.B. Reanimation, Bluttransfusion, künstliche Beatmung) sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Darüber hinaus kann sie auch eine natürliche Person bezeichnen, welche in diesem Fall an ihrer Stelle mit der behandelnden ärztlichen Fachperson die medizinischen Massnahmen besprechen und auch in ihrem Namen darüber entscheiden soll. Die Patientenverfügung ist schriftlich zu errichten, zu datieren und zu unterzeichnen. Auf der Versichertenkarte der Krankenkasse kann eingetragen werden, dass eine Patientenverfügung besteht und wo diese hinterlegt ist.

Es wird auf die entsprechende Dokumentation der CURAVIVA und entsprechende Muster (z.B. die Patientenverfügung FMH) verwiesen.
Name
Patientenverfugungen_im_Ueberblick.pdf (PDF, 349.07 kB) Download 0 Patientenverfugungen_im_Ueberblick.pdf
Dokumentation_PV_in_der_deutschsprachigen_Schweiz.pdf (PDF, 2.44 MB) Download 1 Dokumentation_PV_in_der_deutschsprachigen_Schweiz.pdf
Wer_entscheidet_fur_mich_wenn_ich_dazu_nicht_mehr_in_der_Lage_bin.pdf (PDF, 783.02 kB) Download 2 Wer_entscheidet_fur_mich_wenn_ich_dazu_nicht_mehr_in_der_Lage_bin.pdf