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Mieterwechsel: Meldepflicht für Vermieter/Eigentümer

Für die Liegenschaftsverwaltungen sowie Eigentümer besteht die Pflicht, sämtliche Mieterwechsel von Liegenschaften in der Gemeinde Emmen gegenüber der Einwohnerkontrolle Emmen zu melden (dazu zählen auch interne Wechsel und Untermieter).

Die Grundlage für die Meldepflicht von Mieterwechsel durch die Liegenschaftsverwaltungen/Eigentümer basiert auf folgendem Gesetz:

§ 17 Abs. 1 SRL 5 - Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NG) (https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/5/versions/3960)

Wer den in diesem Gesetz festgelegten Melde- und Auskunftspflichten trotz Mahnungen nicht nachkommt, kann von der Gemeinde mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.

Als Liegenschaftsverwalter/Eigentümer bitten wir Sie, diese Pflicht in Ihrem Arbeitsprozess einzugliedern und den Mieterwechsel gleich nach Abschluss des Mietvertrages zu melden.

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