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Merkblatt: Was gehört nicht in die Kanalisation

Die Abfallentsorgung mit dem Abwasser über Toilette, Küchenablauf oder Einlaufschächte ist verboten (Art. 10 Gewässerschutzverordnung SR 814.201).

Die rechtswidrige Entsorgung von Abfällen in fester oder flüssiger Form kann erhebliche Störungen im Kanalisationssystem verursachen und fördert den Bestand von unbeliebten Wanderratten.

Informationen

Datum
25. September 2025

Publikationen

Name
Merkblatt_Abwasser (PDF, 606.86 kB) Download 0 Merkblatt_Abwasser