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Gemeinsames Sorgerecht: Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge

Sie sind unverheiratet und wollen das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam ausüben? Mit der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge bestätigen Sie, dass Sie bereit sind, die Verantwortung für Ihr Kind gemeinsam zu übernehmen und dass Sie sich über die Obhut, den persönlichen Verkehr oder die Betreuung sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind verständigt haben.

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